Unter dem Titel “ Das Phänomen Alterskriminalität in einer alternden Gesellschaft wie Japan“, findet die Vortragsreihe der Deutsch- Japanischen Gesellschaft gemeinsam mit der Stadt Saarbrücken und dem Regionalverband seine Fortsetzung. Am 14. November 2013, 17.30 Uhr Altes Rathaus, Am Schlossplatz 266119 Saarbrücken wird der Jurist Professor Dr.Dr.hc (UdS) Makoto Ida von der Keio Universität Tokio über Straftaten älterer Menschen sowohl als Täter als auch als Opfer einen Vortrag halten.

Obwohl es im Vergleich der Alterskriminalität zwischen Deutschland und Japan hoch interessante Ähnlichkeiten gibt, stehen uns einige Trends und Entwicklungen erst noch bevor. Der Vortrag soll uns Gelegenheit zum Nachdenken mit Schlussfolgerungen bieten.

Straftaten älterer Menschen sowohl als Täter als auch als Opfer sind das brisante Thema, das sich in Japan rascher entwickelt, als in jedem anderen Land. Von 128 Mio Einwohnern sind 30 Mio Senioren, d.h. knapp ein Viertel über 65 Jahre alt. Vor 50 Jahren waren es nur 5%. Während sich die Zahl der Straftaten bei Jugendlichen stetig zurückentwickelt, nehmen Altersdelikte besorgniserregend zu. Die neue Armut infolge knapper Renten verführt zu Ladendiebstählen, Schwarzfahren, Zechbetrug   usw. Jedes 6. Vergehen wird verübt von über 65-jährigen.

Ähnlich verhält es sich bei Gewaltverbrechen, die 4 bis 5mal höher als vor 10 Jahren. Bei Tötungen ist jeder fünfte Täter aus dieser Altersgruppe. Schließlich sind heutige Senioren noch gesund und munter. Besonders besorgt macht auch häusliche Gewalt, denn überforderte Angehörige vergreifen sich immer öfter durch Misshandlungen an ihren Pflegebefohlenen. Strafvollzug wurde zum Problem. Mittlerweile gibt es Gefängnisse mit eigenen Abteilungen/Einrichtungen für Senioren, u.a. auch wegen Behinderungen mit altersgerechten Tagesabläufen.

Ein Phänomen sind chronische Rückfalltäter, die infolge von Bagatelldelikten zwischen den Welten pendeln, d.h. gern ins Gefängnis zurückkehren als kostenloses Altersheim für Einsame und Obdachlose. Vorzeitige Entlassung erübrigt sich, weil niemand bereit ist sie aufzunehmen und damit auch keine gesetzlichen Bewährungshelfer eingesetzt werden können.

Der Staat ist naturgemäß auch verantwortlich für Schutz und Sicherung der Opfer. Häufigste Schäden sind Diebstahl, Einbruch und Betrug, wie mit dem bekannten Enkeltrick. Zunehmend beobachtet wird Misshandlung in Pflegestationen, was besonders tragisch ist, wenn es sich auf Täterseite ebenfalls um ältere Menschen handelt.

Für die Verbrechensopfer übernimmt hier das Strafrecht die Rolle des Sozialrechts. Gilt es doch die gesellschaftliche Ordnung zu sichern. Abnehmende Bindungen der Alten an die Familie und ungenügende Absicherung durch Sozialhilfe, erfordern einen Stimmungswechsel, der Anpassen aktueller Gesetzgebung, Gerichtspraxis und Strafzumessung gewährleistet.

Montag, 14.11.2013, 17:30 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Auskunft: LHS Kulturamt, Kontaktstelle Wissenschaft, 0681 905-4904, christel.drawer@saarbruecken.de

Deutsch-Japanische-Gesellschaft 01774365107

c.weins@weins.de